AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab 01.01.2021

1. Allgemeines und Anwendung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge der GOLIAT Agentur für Kommunikation und Visualisierung UG (haftungsbeschränkt), (im Weiteren GOLIAT KuV genannt), mit Geschäftspartnern (im Weiteren Lieferanten genannt) und Kunden (im Weiteren Auftraggeber genannt).

Für reine Bildaufnahmen der GOLIAT KuV, die nicht für die Weiterverarbeitung in einem, vom Auftraggeber beauftragten Print- oder Digitalergebnis bestimmt sind, gelten andere AGB und Vertragsgrundlagen, die die GOLIAT KuV gern zur Einsicht und Kenntnisnahme bereit stellt.

Von unseren AGB abweichende Bedingungen gelten nur als rechtsgültig vereinbart, sofern sie schriftlich festgehalten und von der GOLIAT KuV in schriftlicher Form, ausdrücklich als vereinbart erklärt werden.

2. Angebot und Vertragsschluss

Angebote der GOLIAT KuV sind freibleibend, sofern von der GOLIAT KuV im Angebot nichts Gegenteiliges erklärt wird, z.B. in Form einer Bindefrist.
Vertragsschlüsse und sonstige Vereinbarungen erlangen erst nach schriftlicher, und nur in begründeten Ausnahmefällen, mündlicher Bestätigung oder durch das Tätigwerden der GOLIAT KuV im Sinne des Vertragsinhaltes, ihre rechtsgültige Verbindlichkeit als Vertrag, mit entsprechenden Verpflichtungen und Rechten der beteiligten Parteien.

Bei mündlich geschlossenen Verträgen gelten ausschließlich die AGB der GOLIAT KuV als vereinbart.

3. Erfüllung und Rücktritt

Die GOLIAT KuV verpflichtet sich, soweit dies nicht durch unvorhersehbare Umstände, wie z.B. höhere Gewalt, Störung der Verkehrs- und Kommunikationsnetze oder Verzögerung seitens des Auftraggebers, unmöglich wird, alle vertraglichen Leistungen grundsätzlich frist- und termingerecht zu erfüllen.

Unerheblich des rechtlichen Charakters eines Vertrages, sind seitens des Auftraggebers die gesetzlichen Regelungen zu Werkverträgen gem. BGB anzuwenden, die z.B. Mängelanzeige, in Verzugsetzung und Nachbesserungsrecht vor Schadenersatz konkret einschließt. In allen anderen Fällen ist die GOLIAT KuV berechtigt, Schadenersatzansprüche gegen den Auftraggeber zu richten.

4. Datenschutz, Informations- und Schweigepflicht

Der Auftraggeber stellt der GOLIAT KuV alle notwendigen Informationen zur Verfügung, soweit diese zur Erfüllung des Auftrages notwendig sind und vertraglich nicht durch die GOLIAT KuV geschuldet werden.

Die GOLIAT KuV verpflichtet sich zum Stillschweigen hinsichtlich aller ihr bekannt werdenden oder/und erhaltenen Informationen seitens des Auftraggebers, die nicht öffentlich bekannt und jedem Dritten zugänglich sein können und verpflichtet dazu auch seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

Der Auftraggeber erklärt sich mit Vertragsschluss als vollumfänglich einverstanden, dass zu Zwecken der Durchführung des Vertrages, Daten über ihn gespeichert, geändert, gelöscht und eventuell an Dritte übermittelt werden können, und ihm dies weder separat mitgeteilt, noch separat bei ihm beantragt wird.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Mit Vertragsschluss hat die GOLIAT KuV einen Anspruch auf eine Anzahlung in Höhe von 30% des zu diesem Zeitpunkt bekannten Auftragsvolumens, soweit nichts anderes, in der Form gemäß Pkt.1, vereinbart wurde. Eine bankübliche Sicherheit dafür, wird seitens der GOLIAT KuV nicht geleistet.

Die in Rechnung gestellten Forderungen der GOLIAT KuV sind 7 Tage nach
Rechnungsdatum, rein netto Kasse, ohne Abzug auszugleichen, soweit nichts anderes, in der Form gemäß Pkt.1, vereinbart wurde. Forderungen von Lieferanten an die GOLIAT KuV werden grundsätzlich mit einer Frist von 14 Tagen ausgeglichen, soweit nichts anderes, in der Form gemäß Pkt.1, vereinbart wurde.

Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Für alle anderen Fälle kann die GOLIAT KuV, auch im Nachhinein, einen Zinssatz von bis zu 8% über dem Basiszins auf die betreffenden Forderungen, als Verzugszins in Ansatz bringen.

6. Eigentumsrechte, Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte

Alle von der GOLIAT KuV erbrachten, schutzwürdigen Ergebnisse, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Drehbücher, Projektskizzen), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso, wie einzelne Werkstücke und Entwurfsoriginale, im Eigentum der GOLIAT KuV und können von der GOLIAT KuV jederzeit und kostenfrei zurückverlangt bzw. deren
Gebrauch untersagt werden.

Der Auftraggeber erwirbt durch vollständigen Ausgleich der Forderungen der GOLIAT KuV das Recht zur Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) der Ergebnisse zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten, vertragstypischen Nutzungsumfang in Eigennutzung, soweit nichts anderes, in der Form gemäß Pkt.1, vereinbart wurde.

Die GOLIAT KuV hat in jedem Fall bis zum vollständigen Ausgleich ihrer Forderungen einen verlängerten Eigentumsvorbehalt gemäß BGB.

Änderungen an Ergebnissen der GOLIAT KuV durch den Auftraggeber oder von ihm beauftragten Dritte oder Erfüllungsgehilfen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der GOLIAT KuV und, soweit die Ergebnisse vollständig oder teilweise urheberrechtlich geschützt sind, des jeweiligen Urhebers zulässig.

Für die Nutzung der Ergebnisse der GOLIAT KuV, die über den ursprünglich vereinbarten bzw. der GOLIAT KuV, bis zur Abnahme des Ergebnisses durch den Auftraggeber, bekannt gewordenen Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist, unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist, die Zustimmung der GOLIAT KuV
erforderlich.

Stellt ein Auftraggeber Aufnahmen von Personen bzw. Gebäude bei, oder beauftragt er die GOLIAT KuV, diese Aufnahmen anzufertigen, so gilt mit Vertragschluss ausdrücklich als vereinbart, dass der Auftraggeber die Persönlichkeitsrechte abgeklärt und die Nutzungsrechte dafür inne hat. Die GOLIAT KuV schließt im gegenteiligen Fall jegliche Haftung aus, weil der Auftraggeber mit Vertragsschluss die GOLIAT KuV ausdrücklich von
jeglicher Haftung freistellt, soweit nichts anderes, in der Form gemäß Pkt.1, vereinbart wurde.

7. Eigen-Werbung und Referenzen

Die GOLIAT KuV behält sich das Recht vor, die erbrachten Ergebnisse sowie die dafür erbrachten Leistungen als Referenz in allen Medien und bei Präsentations-terminen zu veröffentlichen, soweit nichts anderes, in der Form gemäß Pkt.1, vereinbart wurde.

Ein Entgeltanspruch seitens des Auftraggebers und des Lieferanten, sowie einen Anspruch auf ihre Nennung, wird mit Vertragsschluss explizit und bewusst ausgeschlossen, soweit das Urheberrecht dies erlaubt oder nichts anderes, in der Form gemäß Pkt.1, vereinbart wurde.

8. Abnahme, Gewährleistung und Schadenersatz

Der Auftraggeber ist zur Abnahme des Ergebnisses verpflichtet, wobei das
Werkvertragsrecht zur Anwendung kommt, soweit nichts anderes, in der Form gemäß Pkt.1, vereinbart wurde.

Die Anzeige zur Abnahme durch den Auftraggeber durch die GOLIAT KuV gilt als getätigt, wenn das Ergebnis an den Auftraggeber übermittelt/übergeben wird, wobei der Weg der Übermittlung/Übergabe der GOLIAT KuV überlassen ist, soweit nichts anderes, in der Form gemäß Pkt.1, vereinbart wurde. Vorrangig wird dies der elektronische Weg sein.

Mängel am elektronisch oder postalisch übermittelten Ergebnis der GOLIAT KuV müssen innerhalb von 3 Tagen nach Übergabe gegenüber der GOLIAT KuV in schriftlicher Form geltend gemacht werden und sind zu begründen, sowie die Mängel umfassend zu beschreiben.
Wurde die Übergabe/Abnahme im Zuge eines gemeinsamen Termins durchgeführt, unerheblich, ob persönlich an einem Ort oder durch elektronische Medien verbunden an mehreren Orten, so gilt die Abnahme durch den Auftrageber als mängelfrei, soweit nicht im Zuge des Termins Mängel bekannt und protokolliert werden. Eine Protokollierung ist nicht erforderlich, behält sich die GOLIAT KuV aber vor; sie muss in jedem Fall in Schriftbzw. Textform erfolgen.

Eine Nutzung der Ergebnisse durch den Auftraggeber entspricht einer mängelfreien Abnahme.

Für Leistungen, wie z.B. im Werbebereich Design, feststehende oder bewegte Bilder, Töne, besteht keine Gewährleistung, wenn sich das Ergebnis der GOLIAT KuV ergebnistypisch seit Abnahme durch den Auftraggeber, objektiv gesehen, ohne Einwirkung von außen, nicht verändern kann.

Für berechtigte Mängel, die nach Abnahme entdeckt werden und auf Gewährleistung abzielen, hat die GOLIAT KuV alle Rechte und Verpflichtungen nach Maßgabe eines Werkvertrages gemäß BGB, also vorrangig auf Nachbesserung in angemessenem Zeitraum, vor Rücktritt und Schadenersatz durch den Auftraggeber.

Sollten die Mängel bei Übergabe bestanden haben, so ist die GOLIAT KuV verpflichtet, diese zeitnah und kostenfrei zu beseitigen, wobei damit keine Verschiebung eines vereinbarten Fixtermins zur Übergabe begründet wird.

Für später bekannt werdende Mängel (verdeckte Mängel) gilt die Gewährleistungspflicht der GOLIAT KuV, die mit augenscheinlich mängelfreier Übergabe/Abnahme der Ergebnisse durch den Auftraggeber, in auftragstypischer Form und Zeitdauer, maximal aber für die Dauer von 6 Monaten, hiermit vereinbart ist, soweit nichts anderes, in der Form gemäß Pkt.1, vereinbart wurde.

Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen, sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der GOLIAT KuV beruhen.

Sollten der GOLIAT KuV, durch fehlerhafte Leistungen von Lieferanten, wie z.B. Sprecher, Schauspieler, Musiker, Texter, etc., Kosten entstehen, ist die GOLIAT KuV berechtigt, diese unverzüglich dem unmittelbaren Lieferanten-Vertragspartner in Rechnung zu stellen.

Eine Leistung von Lieferanten gilt als erbracht, wenn der Auftraggeber der GOLIAT KuV diese schriftlich freigegeben hat bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung durch die GOLIAT KuV ein Mangel nicht angezeigt wurde. Für später entdeckte Mängel gilt auch hier das Werksvertragsrecht.

9. Haftung – Allgemeine Haftungsbegrenzung

Die GOLIAT KuV haftet ausschließlich nach den AGB der GOLIAT KuV.
Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der GOLIAT KuV verursacht wurde.

Für die, der GOLIAT KuV zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen oder beigestellter Lösungen des Auftraggebers, übernimmt die GOLIAT KuV keinerlei Haftung.

Folgen aus verletzten Pflichten des Auftraggebers aus dem Pkt. 6 der AGB der GOLIAT KuV, gehen nicht zu Lasten der GOLIAT KuV.

Für Beistellungen des Auftraggebers, seiner Erfüllungsgehilfen oder von ihm beauftragte Dritte, hat die GOLIAT KuV keine Prüfpflicht, soweit nichts anderes, in der Form gemäß Pkt.1, vereinbart wurde.

10. Schlussbestimmungen, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien ist ausschließlich Deutsches Recht anzuwenden. Erfüllungsort ist Chemnitz. Als Gerichtsstand gilt für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten das Amtsgericht Chemnitz.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder eines Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

Für Verträge der GOLIAT KuV mit Kaufleuten gemäß HGB, können abweichende Vereinbarungen getroffen werden, soweit dies in der Form gemäß Pkt.1, vereinbart wird.

Diese AGB gelten bis zur ihre Anlösung durch AGB mit neuerem Datum.

Chemnitz, der 01.01.2021

GOLIAT Agentur für Kommunikation und Visualisierung UG (haftungsbeschränkt)
Ulmenstr. 19
09112 Chemnitz
www.goliat-agentur.de
Geschäftsführer: Mario Weismann
Handelsregister: HRB 28667
Finanzamt: Chemnitz Mitte
UstID-Nr.: DE 293614995